Gastrecht / Betrachtungen

 

3. Februar 2019

 

Kommunikation via social media ist schwierig und meist erfolglos. Und in der Kromiwelt, wo so viele Gräben bestehen, ist es fast unmöglich, sachlich Themen zu diskutieren.

 

Aktuell grad wieder auf dem Tisch - Gentests beim Kromfohrländer... und die vermeintliche Sicherheit dadurch.

 

Aussagen wie: "Mein Kromi hat den Mehrfach-Gentest, er ist frei für alles oder nur Anlageträger - damit ist er gesund und ich habe freie Bahn" - hört man oft und es ist einfach falsch...

 

Wichtig finde ich festzuhalten:

 

Die Gentests, die wir aktuell beim Kromfohrländer zur Verfügung haben, sind Tests für:

 

  • Digitale Hyperkeratose
  • Hyperurikosurie
  • von Willebrand
  • degenerative Myelopathie (Ergänzung: Herbst 2019)


Vom züchterischen Standpunkt aus gesehen, müssen diese Tests bei der Zuchtplanung angewandt werden. Der Genstatus der Zuchthunde muss bekannt sein, ansonsten risikiert man, erkrankte Hunde zu züchten bei diesen drei Krankheiten. Das sollte wirklich keine Diskussion mehr wert sein...

 

 

Für

 

  • Epilepsie
  • Cystinurie
  • Auto Immun Erkrankungen in allen Formen
  • Katarakt

 

stehen mit Stand Februar 2019 keine Gentests für den Kromfohrländer zur Verfügung.

Bei Epilepsie stehen keine Gesundheitschecks zur Verfügung. Bei den AI-Themen kann man immerhin das ausführliche Schilddrüsenprofil über das Blutbild (SDU) testen. Ansonsten kann man keine Aussagen treffen. Und beim Thema Cystinurie haben wir den COLA-Test mit Sedimentprüfung und pH-Wert Bestimmung (ja! der gibt Anhaltspunkte!). Beim Thema Katarakt kann der aktuelle Gesundheitsbefund mittels einer fachärztlichen Augenuntersuchung festgestellt werden.

 

Bei den obgenannten Krankheiten muss die sorgfältige Ahnenforschung greifen, dann können Verpaarungen anhand der vorliegenden Gesundheitsdaten der Verwandtschaft geplant werden und noch grundsätzlicher, ob überhaupt ein Zuchteinsatz des Hundes verantwortbar ist.

 

Im standardgebenenden Kromfohrländerverein in Deutschland (RZV) ist aktuell nur der Gentest für Digitale Hyperkeratose ein Muss für die Zucht. Ebenso verfährt der SKC in der Schweiz.

 

Im VRK wird umfassend über MydogDNA getestet, damit man die Info punkto den erfassbaren Krankheiten hat.

 

Aber wir erinnern uns: die Krankheiten mit einem hohen Krankheitswert sind nicht mittels Gentest abzuklären!

 

Man darf sich mit einem gengetesten Hund nicht in falscher Sicherheit wiegen - der Gentest ist nur EIN Baustein im ganzen Zuchtplanungsmosaik.

 

 

Falsch ist es - die vorhandenen Gentests nicht zu nutzen!

 

Falsch ist es - die vorhandenen Gentests zu nutzen und aufgrund der Resultate von einem erbgesunden Hund auszugehen und damit auf erbgesunden Nachwuchs zu hoffen.

 

 

Der verantwortungsbewusste Züchter stellt die Planung seiner Würfe auf mehrere Standbeine: ehrliche und nachhaltige Ahnenforschung bei den Gesundheitsthemen der Verwandtschaft, Nutzung der vorhandenen Gentests/Gesundheitschecks und Einbezug des Wesens der Zuchthunde.

Wenn alle Auswertungen des Gentests spitze sind, dafür AI-Erkrankungen in der 1. Generation vorliegen oder die Epilepsierate zu hoch ist bei der Verwandtschaft, da nützt der beste Gentest nicht. Dann ist es eine bittere Pille, aber der Hund sollte nicht in die Zucht.  Verpaarungen sollten nicht gemacht werden, wenn bei beiden Zuchthunden dieselben gesundheitlichen Themen in der nahen Verwandtschaft bestehen.

 

Nur mit dem 3-Säulen-Prinzip schöpft man alle Ressourcen aus, die man als Züchter zur Verfügung hat.

Gentests/Gesundheitschecks-Ahnenforschung-Wesensanforderung

 

 

 

Auch mit diesem Prinzip hat man keine Garantie auf ausschliesslich gesunden Nachwuchs. Die 100% Garantie gibt es nicht. Der Züchter kann aber die Risiken bei der Verpaarung deutlich senken.

Die Eigenverantwortung des Züchters ist gefragt - ebenso die des Verbandes, innerhalb dessen er züchtet.